zurück

Aktenzeichen IV 328/02

Datum 09.02.1903

Leitsatz Sind die Vorschriften der §§ 2325-2329 B.G.B. nach Art. 213 Einf.-Ges. zum B.G.B. auch dann anwendbar, wenn der Tod des Erblassers nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintrat, die Schenkung aber unter der Herrschaft des preußischen Allgemeinen Landrechts stattgefunden hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036430241

Download PDF

zurück