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Aktenzeichen V 524/02

Datum 29.04.1903

Leitsatz 1. Fassung einer Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs im Sinne des § 304 Abs. 1 C.P.O. 2. Genügt es für deren Zulässigkeit, wenn neben der geforderten Zurücknahme eines Kaufgegenstandes der Betrag der dagegen vom Beklagten zurückzuzahlenden Kaufsumme streitig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036580341

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