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Aktenzeichen V 111/03

Datum 16.05.1903

Leitsatz Genügt zur Auflassung die Erklärung des Veräußerers des Grundstücks, daß er die Eintragung des Erwerbers als Eigentümers bewillige, in Verbindung mit der Erklärung des Erwerbers, daß er diese Eintragung beantrage?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036620378

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