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Aktenzeichen I 120/03
Datum 27.04.1903
Leitsatz 1. Kann bei Gesellschaften m. b. H. die Einzahlung auf die Stammeinlage durch vertragsmäßige Aufrechnung wirksam geschehen? 2. Kann die erfolgte Eintragung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister aus dem Grunde angefochten werden, daß die von den Geschäftsführern bei der Anmeldung abgegebene Versicherung tatsächlich unrichtig gewesen sei? 3. Wirkung der Kaduzierung und Versteigerung eines auf das erhöhte Stammkapital erworbenen Geschäftsanteils vor Eintragung des Erhöhungsbeschlusses in das Handelsregister.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036640389
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