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Aktenzeichen II 461/02

Datum 28.04.1903

Leitsatz Kann, nachdem Verkauf und Übergabe beweglicher Sachen ohne Eigentumsvorbehalt erfolgt waren, das Eigentum auf den Verkäufer in der Weise wirksam zurückübertragen werden, daß die Vertragschließenden nachträglich einfach vereinbaren, der Verkauf solle unter dem Eigentumsvorbehalte geschehen sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036650396

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