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Aktenzeichen IV 29/03
Datum 30.04.1903
Leitsatz Sind die Vorschriften der §§ 2325-2329 B.G.B. anwendbar, wenn der Erblasser eine Stiftung, insbesondere eine Familienstiftung oder eine nach preußischem Recht zu beurteilende Fideikommißstiftung, errichtet hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036660399
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