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Aktenzeichen III 136/03
Datum 12.05.1903
Leitsatz Ist es bei Einklagung einer Forderung gegen den Erben des ursprünglichen Schuldners für die Festsetzung des Streitwertes von Bedeutung, daß die Klage auf Zahlung aus den Mitteln und nach dem Bestande des Nachlasses gerichtet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036690411
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