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Aktenzeichen II 482/02

Datum 12.05.1903

Leitsatz Kann der Zeichenberechtigte in seinem durch § 12 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 geschützten Rechte dadurch gestört, und die Verbotsklage dadurch begründet werden, daß ein anderer in Zirkularen die Behauptung aufstellt, er sei bezüglich gleicher Waren allein berechtigt, das betreffende Zeichen zu führen? Unterliegt eine solche Störung auch dann der Entscheidung des inländischen Gerichts, wenn aus der deutschen Zeicheneintragung gegen einen Inländer geklagt ist, der im Auslande die Behauptung verbreitet hat, er sei im Auslande nach dem dort geltenden Rechte der Zeichenberechtigte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640366A0414

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