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Aktenzeichen VI 142/03
Datum 18.05.1903
Leitsatz 1. Auf welchem Wege ist die Wahrheit über eine von einem ausgebliebenen Zeugen vorgebrachte Entschuldigung zu ermitteln? Kann von ihm schlechthin eine Glaubhaftmachung verlangt werden? 2. Behandlung einer als "Berufung" bezeichneten Eingabe als Beschwerde.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640366E0430
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