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Aktenzeichen I 118/03
Datum 20.05.1903
Leitsatz Enthält die im § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 getroffene Bestimmung über die Befugnis zur Veranstaltung einer Gesamtausgabe zwingendes Recht? Findet sie Anwendung auf Verlagsverträge, die vor dem 1. Januar 1902 geschlossen worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036700435
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