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Aktenzeichen III 431/02

Datum 17.03.1903

Leitsatz Haben die Hinterbliebenen eines vor dem 1. April 1900 pensionierten, aber nach diesem Zeitpunkte verstorbenen städtischen Beamten gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach § 15 des preußischen Gesetzes, betr. die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, vom 30. Juli 1899 (G.S. S. 141)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037020004

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