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Aktenzeichen II 94/03

Datum 15.05.1903

Leitsatz Ist zur formgerechten Einlegung der Berufung eine neue Terminsbestimmung nötig, wenn durch Zustellung der Berufungsschrift mit Terminsbestimmung vor der Urteilszustellung eine wirkungslose Berufung eingelegt war, oder kann durch wiederholte Zustellung der Berufungsschrift mit der alten Terminsbestimmung nach oder gleichzeitig mit der Urteilszustellung eine formgerechte Berufung eingelegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037060020

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