zurück
Aktenzeichen I 28/03
Datum 23.05.1903
Leitsatz 1. Ist nach dem 1. Januar 1900 die Bestimmung des Statutes einer Aktiengesellschaft, daß nur großjährige männliche Aktionäre persönliches Stimmrecht haben, noch rechtswirksam? 2. Ist die Bestimmung des Statutes noch gültig, daß der Bevollmächtigte, durch welchen das Stimmrecht ausgeübt werden soll, ein Aktionär sein müsse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370A0041
zurück