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Aktenzeichen I 28/03

Datum 23.05.1903

Leitsatz 1. Ist nach dem 1. Januar 1900 die Bestimmung des Statutes einer Aktiengesellschaft, daß nur großjährige männliche Aktionäre persönliches Stimmrecht haben, noch rechtswirksam? 2. Ist die Bestimmung des Statutes noch gültig, daß der Bevollmächtigte, durch welchen das Stimmrecht ausgeübt werden soll, ein Aktionär sein müsse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370A0041

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