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Aktenzeichen VII 84/03

Datum 26.05.1903

Leitsatz Gehören bei der Versteuerung inländischer Aktien nach Tarifstelle 1a zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900 zu dem Ausgabebetrage (Aufgeld, Agio) auch der Stempel und die Stückzinsen, die der Zeichner außer dem festgesetzten Kurse zu zahlen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370B0043

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