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Aktenzeichen I 126/03
Datum 27.05.1903
Leitsatz Voraussetzungen für die Hinterlegung einer Wechselschuldsumme wegen subjektiver Ungewißheit des Gläubigers (§ 372 Satz 2 B.G.B.), wenn es sich darum handelt, daß ein Vormann der indossierten Tratte behauptet, der Wechsel sei ihm gestohlen und vom Inhaber grob fahrlässig erworben.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370C0047
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