zurück

Aktenzeichen I 126/03

Datum 27.05.1903

Leitsatz Voraussetzungen für die Hinterlegung einer Wechselschuldsumme wegen subjektiver Ungewißheit des Gläubigers (§ 372 Satz 2 B.G.B.), wenn es sich darum handelt, daß ein Vormann der indossierten Tratte behauptet, der Wechsel sei ihm gestohlen und vom Inhaber grob fahrlässig erworben.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370C0047

Download PDF

zurück