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Aktenzeichen V 94/03
Datum 27.05.1903
Leitsatz Steht dem Besitzer einer beweglichen Sache die Eigentumsvermutung des § 1006 B.G.B. auch dann zur Seite, wenn die Eigentumsklage gegen ihn bereits vor dem 1. Januar 1900 erhoben worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370D0052
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