zurück

Aktenzeichen V 94/03

Datum 27.05.1903

Leitsatz Steht dem Besitzer einer beweglichen Sache die Eigentumsvermutung des § 1006 B.G.B. auch dann zur Seite, wenn die Eigentumsklage gegen ihn bereits vor dem 1. Januar 1900 erhoben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640370D0052

Download PDF

zurück