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Aktenzeichen VII 93/03
Datum 05.06.1903
Leitsatz Wie ist die Entschädigung des Grundeigentümers zu bestimmen, wenn seinem Grundstücke vor Beginn der Herrschaft des Fluchtliniengesetzes eine Baubeschränkung auferlegt, und demnächst das Grundstück enteignet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037120070
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