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Aktenzeichen V 202/03

Datum 06.06.1903

Leitsatz Ist, wenn eine veräußerte Sache dem Erwerber durch einen Dritten entwehrt ist, der von dem Erwerber gegen den Veräußerer neben dem Gewährleistungsanspruch geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Prozeßführung mit dem Dritten erwachsenen Kosten eine Nebenforderung im Sinne des § 4 C.P.O.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037150080

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