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Aktenzeichen VII 104/03
Datum 09.06.1903
Leitsatz Wird der preußische Schuldverschreibungsstempel dadurch ausgeschlossen, daß der Aussteller der Urkunde in derselben erklärt, das Darlehn, dessen Rückzahlung er verspricht, durch Übergabe von Wertpapieren im Sinne der Tarifnummer 4 des Reichsstempelgesetzes erhalten zu haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037190097
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