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Aktenzeichen VI 171/03

Datum 11.06.1903

Leitsatz 1. Ist gegen den Beschluß, durch den ein Antrag auf Vorverlegung eines Verhandlungstermins abgelehnt worden ist, die Beschwerde zulässig? 2. Kann in der Berufungsinstanz der Antrag gestellt werden, daß das Urteil der ersten Instanz für vorläufig vollstreckbar erklärt werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640371A0099

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