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Aktenzeichen V 48/03

Datum 15.06.1903

Leitsatz Kann der Kläger Einwendungen gegen den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst, soweit sie nach § 767 Abs. 2 C.P.O. überhaupt zulässig sind, auch noch nach Erhebung der Klage geltend machen, wenn dadurch die Verteidigung des Beklagten nicht wesentlich erschwert wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640371B0101

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