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Aktenzeichen II 543/02

Datum 16.06.1903

Leitsatz 1. Welches örtliche Recht ist auf die von einem inländischen Käufer gegenüber einem ausländischen Verkäufer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche erhobenen Wandelungsansprüche anzuwenden? 2. An welchem Orte sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche im Falle der Wandelung eines Kaufes dann, wenn bereits die verkaufte Sache übergeben, und der Kaufpreis bezahlt ist, die aus der Wandelung entstehenden beiderseitigen Verpflichtungen zu erfüllen? Ist insbesondere der Käufer verpflichtet, die gekaufte Sache an dem Orte zurückzugeben, an welchem er sie empfangen hat, wenn sie sich zur Zeit der Wandelung nicht mehr daselbst befindet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640371C0105

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