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Aktenzeichen I 135/03

Datum 20.06.1903

Leitsatz An wen sind die unter der Aufschrift der gelöschten Firma einer aufgelösten offenen Handelsgesellschaft eingehenden Postsendungen auszuhändigen, wenn die Auflösung der Gesellschaft in der Weise stattfand, daß der eine der beiden bisherigen Gesellschafter das Geschäft mit Aktiven und Passiven übernahm, und der andere eine Abfindung in Geld erhielt, jedoch verabredet wurde, daß die Firma der Gesellschaft gelöscht werden solle? Was ist unter dem Gebrauch einer Firma zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640371E0121

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