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Aktenzeichen I 54/03

Datum 20.06.1903

Leitsatz Kann eine Kommanditgesellschaft in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt werden, ohne rechtlich als eine neu errichtete Gesellschaft zu gelten? Bedeutung der Frage für die Berechnung der Registereintragungs-Gebühren nach den §§ 72. 73 preuß. G.K.G. vom 6. Oktober 1899.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640371F0126

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