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Aktenzeichen VI 20/03

Datum 02.07.1903

Leitsatz 1. Steht das Eigentum an einem preußischen Gendarmenpferde, bezw. der Eigenbesitz eines solchen dem Staate, oder dem betreffenden Gendarmen zu? 2. Ist Halter eines preußischen Gendarmenpferdes im Sinne des § 833 B.G.B. der Staat, oder der betreffende Gendarm?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037280163

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