zurück
Aktenzeichen I 26/03
Datum 13.05.1903
Leitsatz Ist die Zulässigkeit von Einwendungen, welche den durch ein Versäumnisurteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, nach § 767 Abs. 2 C.P.O. dadurch bedingt, daß der Einspruch gegen das Versäumnisurteil zur Zeit der Entstehung der Einwendungen bereits ausgeschlossen war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640372D0187
zurück