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Aktenzeichen I 26/03

Datum 13.05.1903

Leitsatz Ist die Zulässigkeit von Einwendungen, welche den durch ein Versäumnisurteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, nach § 767 Abs. 2 C.P.O. dadurch bedingt, daß der Einspruch gegen das Versäumnisurteil zur Zeit der Entstehung der Einwendungen bereits ausgeschlossen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640372D0187

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