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Aktenzeichen V 53/03

Datum 15.06.1903

Leitsatz Fällt derjenige Betrag einer Sicherungshypothek, der dadurch frei wird, daß der Gläubiger gegen das vom Ersteher im Verteilungstermine bar zu berichtigende Meistgebot nicht den vollen Betrag seiner Sicherungshypothek liquidiert, den nachstehenden (sonst leer ausgehenden) Realgläubigern zu, oder entsteht in Höhe desselben eine Eigentümerhypothek?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037330217

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