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Aktenzeichen II 7/03

Datum 30.06.1903

Leitsatz Geht mit der Beschlagnahme wegen Verdachtes der Einschwärzung das Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen nach § 156 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 resolutiv bedingt auf den Zollfiskus über? Wie gestaltet sich nach rheinischem Rechte die Verpflichtung des Fiskus zur Rückgabe der Gegenstände, wenn sich herausstellt, daß der Verdacht unbegründet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037360232

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