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Aktenzeichen III 108/03
Datum 10.07.1903
Leitsatz Ist der Konkursverwalter, der nach der Konkurseröffnung die Dienste eines von dem Gemeinschuldner zuvor eingestellten gewerblichen Arbeiters zeitweise stillschweigend abgenommen hat, als Arbeitgeber im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gewerbegerichtsgesetzes anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640373C0265
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