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Aktenzeichen II 145/03
Datum 12.08.1903
Leitsatz Kann bei Geltendmachung zweier Ansprüche in einer Klage der Kläger, obwohl er unter Verzicht auf die Berufung gegen die durch seinen Eid bedingte Entscheidung über den einen Anspruch die Berufung gegen die Entscheidung über den anderen Anspruch eingelegt hat, nach Ablauf der Berufungsfrist die Abnahme des Urteilseides beantragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037400276
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