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Aktenzeichen V 160/03

Datum 19.09.1903

Leitsatz Treten bewegliche Sachen, die nach dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechtes zu einer Sachgesamtheit hinzukommen, der unter der Herrschaft des früheren Rechtes durch Privatwillkür Zubehöreigenschaft verliehen war, in die hypothekarische Haftung ein, obwohl ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche Zubehöreigenschaft nicht zukommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037440288

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