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Aktenzeichen VI 65/03

Datum 01.10.1903

Leitsatz 1. Gehört die Bewilligung oder Verweigerung des Armenrechtes zu den "Entscheidungen" im Sinne des § 202 Abs. 1 G.B.G.? 2. Kann der Antrag, eine Sache als Feriensache zu bezeichnen, auch stillschweigend gestellt werden, und eventuell in welcher Weise?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037510327

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