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Aktenzeichen VI 226/02

Datum 12.10.1903

Leitsatz Kann von deutschen Gerichten in einem Eheprozesse unter Eheleuten fremder Staatsangehörigkeit auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkannt werden, wenn nach deutschem Rechte die Scheidung der Ehe gerechtfertigt, nach dem heimischen Rechte der Eheleute aber nur beständige Trennung von Tisch und Bett zulässig sein würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037570345

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