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Aktenzeichen VII 216/03

Datum 13.10.1903

Leitsatz Was ist unter den nachträglich erkennbar werdenden Folgen der Enteignung im Sinne des § 31 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037580361

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