zurück

Aktenzeichen VI 214/03

Datum 15.10.1903

Leitsatz Haftung einer Gemeinde für den durch einen Gemeindebeamten veranlaßten Schaden, wenn der Beamte in erster Linie mit der Leitung eines gewerblichen Unternehmens der Gemeinde betraut ist, ihm aber zugleich Funktionen der Wohlfahrtspolizei übertragen sind, und der Schade durch ein ihm insoweit zur Last fallendes Verschulden verursacht worden ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037590364

Download PDF

zurück