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Aktenzeichen II 88/03

Datum 16.10.1903

Leitsatz 1. Kann der Verkäufer auf Grund eines Rechenfehlers in seiner Preiskalkulation einen Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten? 2. Handelt ein Käufer gegen die guten Sitten, wenn er auf Erfüllung eines Kaufgeschäftes besteht, obgleich er zu einer Zeit, als er noch ohne Schaden in dessen Aufhebung einwilligen konnte, von einem Rechenfehler in der Preiskalkulation des Verkäufers Kenntnis erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640375A0367

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