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Aktenzeichen II 152/03
Datum 20.10.1903
Leitsatz Ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, durch welche die Kosten einer zum Teil zurückgenommenen, zum Teil durch Entscheidung in der Hauptsache erledigten Berufung oder Klage nach Quoten der Gesamtkosten auf die durch Zurücknahme und die durch Entscheidung in der Hauptsache erledigten Teile verteilt sind, in bezug auf die Richtigkeit der Verteilung unter die zuerkannten, aberkannten und durch Zurücknahme erledigten Teile der Berufung oder der Klage mit der sofortigen Beschwerde nach § 99 Abs. 3 C.P.O. anfechtbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037610394
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