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Aktenzeichen V 177/03

Datum 21.10.1903

Leitsatz Steht im Falle der Abtretung einer Forderung aus einem gegenseitigen Vertrage die Befugnis, nach § 326 B.G.B. die Annahme der Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, auch dem Cessionar zu, wenn der Schuldner diesem gegenüber mit der Leistung in Verzug kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037630402

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