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Aktenzeichen VII 239/03
Datum 23.10.1903
Leitsatz Wird das in den Bedingungen einer Unfallversicherung aufgestellte Erfordernis einer äußeren gewaltsamen Veranlassung nur durch eine von außen her an den Körper des Verletzten herantretende Gewaltwirkung erfüllt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037650408
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