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Aktenzeichen V 531/02
Datum 24.10.1903
Leitsatz Kann der Erwerber von für eine Hypothek haftenden Zubehörstücken eines Grundstückes, die wegen seines Eigentums im Zwangsversteigerungsverfahren von der Versteigerung ausgeschlossen worden waren, nach der auf Grund des Zuschlages erfolgten Löschung der Hypothek im Grundbuche den wegen seiner Forderung nicht befriedigten Gläubiger verhindern, nach der Beendigung des für ihn nicht angeordneten Zwangsversteigerungsverfahrens die Zwangsvollstreckung in die Zubehörstücke zu betreiben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037670414
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