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Aktenzeichen IV 156/03

Datum 26.10.1903

Leitsatz Kann eine Ehefrau, die die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft verweigern darf und verweigert, gegenüber der Klage des Mannes auf Herausgabe der Kinder geltend machen, daß die Entscheidung des Mannes über den Aufenthalt der Kinder ein Mißbrauch seines ehemännlichen Rechtes sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037680419

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