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Aktenzeichen VI 315/03
Datum 19.11.1903
Leitsatz 1. Wird der Teil eines Urteils erster Instanz, der nach den in der Berufungsinstanz gestellten Anträgen nicht angefochten worden ist, mit der Erlassung des Urteils des Berufungsgerichts rechtskräftig? 2. Tritt für den nicht angefochtenen Teil die Rechtskraft ein, wenn über den übrigen Teil vom Berufungsgerichte durch ein Zwischenurteil nach § 304 C.P.O. entschieden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038080031
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