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Aktenzeichen VII 284/03

Datum 20.11.1903

Leitsatz Was ist unter der vorschriftsmäßigen Abmeldung, durch welche im Sinne des § 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883/10. April 1892 die Beitragspflicht des Arbeitgebers beendet wird, zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038090036

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