zurück
Aktenzeichen VII 284/03
Datum 20.11.1903
Leitsatz Was ist unter der vorschriftsmäßigen Abmeldung, durch welche im Sinne des § 52 Abs. 1 Satzes 4 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883/10. April 1892 die Beitragspflicht des Arbeitgebers beendet wird, zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038090036
zurück