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Aktenzeichen VII 245/03

Datum 30.10.1903

Leitsatz 1. Darf bei Feststellung des Wertes eines enteigneten Gebäudes, wenn der Schätzung der Ertrag zugrunde gelegt wird, außer den Kosten der Reparaturen auch ein Betrag für die trotz dieser eintretende Abnutzung in Abzug gebracht werden? Wie ist diese zu berechnen? 2. Ist der dem Eigentümer dadurch entstehende Vorteil zu berücksichtigen, daß an dem betreffenden Orte die Vorauszahlung der Mieten üblich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038170092

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