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Aktenzeichen II 141/03
Datum 27.10.1903
Leitsatz 1. Kann im Falle der Erledigung des Rechtsstreites durch Vergleich der Hauptparteien nachträglich eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention herbeigeführt werden? 2. Ist der Nebenintervenient zur Herbeiführung dieser Entscheidung befugt? 3. Darf der Entscheidung die materielle Sachlage und das bürgerliche Recht zugrunde gelegt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640381C0113
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