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Aktenzeichen IV 396/03

Datum 12.11.1903

Leitsatz Kann nach dem Gesetze über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 20. Mai 1898 die Beschwerde gegen den Beschluß, durch welchen das Vormundschaftsgericht zu einem seiner Genehmigung bedürfenden Rechtsgeschäfte dem Vormunde (Pfleger) die Genehmigung versagt hat, auch von dem Dritten erhoben werden, der dem Mündel bei jenem Geschäfte als Vertragsgegner gegenübersteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640381F0124

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