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Aktenzeichen II 193/03
Datum 06.11.1903
Leitsatz Ist für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Kaufvertrages der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 C.P.O.) da begründet, wo der Kläger eine der beiden Verpflichtungen des § 433 Abs. 2 B.G.B. zu erfüllen hätte, oder ist der für die Zahlung des Kaufpreises geltende Erfüllungsort entscheidend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038210138
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