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Aktenzeichen II 159/03

Datum 27.11.1903

Leitsatz 1. Unterliegt der dem Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache wegen schuldhafter Leistung einer mangelhaften Sache zustehende Anspruch auf Schadensersatz nach Vollendung der kurzen Verjährung des § 477 Abs. 1 B.G.B. auch der Vorschrift des § 479 B.G.B.? 2. Kann nach § 479 B.G.B. der Anspruch auf Schadensersatz nach Vollendung der Verjährung nur noch gegen Forderungen aus dem gleichen Kaufgeschäfte aufgerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038290166

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