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Aktenzeichen II 200/03

Datum 22.12.1903

Leitsatz Kann die Leistungsklage auf Abnahme der gekauften Sache nach § 433 Abs. 2 B.G.B. beim Gattungskaufe mit successiven Lieferungen lediglich damit begründet werden, daß der auf Abnahme klagende Verkäufer in der Lage sei, die Ware zu beschaffen und abzuliefern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640382A0173

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