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Aktenzeichen VII 356/03
Datum 01.12.1903
Leitsatz 1. Ist bei begründeter Anfechtung der Anfechtungsbeklagte zu verurteilen, die vom Schuldner an ihn veräußerten Sachen in das Vermögen des Schuldners zurückzubringen? 2. Muß er, wenn er die Sachen weiter veräußert hat, den hierdurch gewonnenen Erlös ohne Rücksicht darauf, ob dieser sich mit dem Werte der Sachen deckt oder ihn übersteigt, in vollem Umfange zur Befriedigung des Gläubigers herausgeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038310194
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